Eine Reiseversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die verschiedene Risiken abdeckt, die im Zusammenhang mit einer Reise stehen. Die wichtigste Reiseversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung oder Reisestornoversicherung. Daneben gibt es noch die Reisekrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung, die Reisegepäckversicherung und die Reiseumbuchungsversicherung. Diese Versicherungen können einzeln oder als Paket abgeschlossen werden. In der Regel bieten Reisebüros oder Versicherungsagenturen Reiseversicherungen für den Zeitraum des Urlaubs an.
Ein Reiseschutz für das ganze Jahr
Reisekrankenversicherungen können auch bei der eigenen Krankenkasse abgeschlossen werden. Daneben gibt es die Möglichkeit, die Reiseversicherung als laufende Versicherung für das ganze Jahr abzuschließen. Dies ist insbesondere für Vielreisende empfehlenswert. Außerdem braucht man sich nicht ständig über die Reiseversicherung Gedanken zu machen. Für Geschäftsreisende gibt es darüber hinaus sogenannte Geschäftsreiseversicherungen.
Die Reisekrankenversicherung
Die Reiseversicherung ist keine Pflicht, da in der Regel ärztliche Behandlungen im Ausland von der heimischen Krankenkasse bezahlt werden. Doch nicht immer werden die gesamten Kosten übernommen, und muss man einen Teil aus der eigenen Tasche bezahlen. Eine Reisekrankenversicherung kommt für die Behandlungskosten auf, die bei einer ärztlichen Behandlung während des Urlaubs entstehen. Zumeisst muss der Erkrankte, die Behandlungskosten erst vorstrecken und bekommt sie nach der Reise von der Krankenkasse zurückerstattet. Die Behandlungskosten können unter Umständen ein Loch in die Urlaubskasse reißen.
Übernahme des Rücktransports in die Heimat
Darüber hinaus zahlt eine Reisekrankenversicherung die Rücktransportkosten in das Heimatland, sollte eine schwere Krankheit vorliegen. Muss man diese Kosten selber tragen, könnte dies sehr teuer werden. Es ist möglich, die Reisekrankenversicherung für Einzelpersonen, Paare oder für ganze Familien abzuschließen. Darüber hinaus ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Umfang der Leistungen im Schadenfall bei Versicherungsabschluss selbst zu bestimmen.
Die Reiserücktrittsversicherung
Nicht nur während sondern auch vor der Reise kann es zu Situationen kommen, weswegen der gebuchte Urlaub nicht angetreten werden kann. Ist es nicht mehr möglich, zu stornieren oder entstehen Stornokosten, kommt die Reiserücktrittsversicherung für die entstandenen Kosten auf. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet alle Kosten, die direkt mit der Reise in Verbindung stehen. Dazu gehören Anzahlungen, eventuelle Stornogebühren, bereits gebuchte Reisetickets für das Flugzeug, die Bahn oder gebuchte Fährüberfahrten.
Schutz bei Krankeit und Unfall
Wie hoch die Stornokosten sind, hängt zumeist von dem Zeitpunkt ab, an dem der Urlaub storniert wird. Ist dies sehr kurzfristig der Fall, etwas durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit, sind die Kosten höher als bei einer längerfristigen Stornierung. Auch beim Tod eines Reisenden oder eines engen Angehörigen ist es möglich, die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. Allerdings kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht bei allen entstandenen Problemen zum Tragen. Daher sollte man sich vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung informieren, in welchem Schadenfall die Versicherung in Anspruch genommen werden kann.