Die Rechtsschutzversicherung ist eine private Versicherung, die den Versicherten gegen eine Prämienzahlung in einem Rechtsschutzfall absichert. Der Umfang der Leistungen der Versicherung sind bei Vertragsabschluss zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer zu vereinbaren.
So kommt die Rechtsschutzversicherung zum Beispiel für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf, für die Anwalts- und Gerichtskosten in einem Strafverfahren oder für die Durchsetzung von privaten Verträgen. Die Rechtsschutzversicherung kann nicht prinzipiell für jeden Rechtsstreit in Anspruch genommen werden. Deshalb ist es wichtig, eine Rechtsschutzversicherung zu wählen, die am besten auf das eigene Leben abgestimmt ist.
Welchen Schutz bietet die Rechtsschutzversicherung?
Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte man sich zunächst darüber im Klaren sein, welchen Lebensbereich die Versicherung abdecken soll. Im Allgemeinen unterscheidet man bei der Rechtsschutzversicherung zwischen drei Lebensbereichen:
- dem privaten Bereich
- dem beruflichen Bereich in Angestelltentätigkeit
- dem beruflichen Bereich als Selbstständiger
Grundlage einer Rechtsschutzversicherung ist zumeist der private Bereich. Doch auch hier muss man zwischen verschiedenen Modulen wählen. So macht es einen Unterschied, ob man sich zum Beispiel gegen Rechtsstreitigkeiten versichern möchte, die im Zusammenhang mit einem Verkehrsdelikt stehen oder andere Rechtsstreitigkeiten, die den privaten Rechtsschutz betreffen.
Familienrechtsschutzversicherung für Partner und Kinder
Es ist möglich, eine Rechtsschutzversicherung für eine einzelne Person abzuschließen oder für den gesamten Haushalt, den Partner und die Kinder mit eingeschlossen. Bestimmte Lebensbereiche können grundsätzlich nicht über eine Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Dazu zählen Ehescheidungen, der Kauf von Immobilien, Glücksspiele, Vermögensanlagen, das Patent- und Urheberrecht, das Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie das Vergaberecht. Wenn Rechtsstreitigkeiten in diesen Fällen auftreten, muss man die Kosten selber tragen.
Wie verhält man sich im Versicherungsfall?
Je nach Art des Rechtsstreits kann die Vorgehensweise unterschiedlich sein, was die Versicherung betrifft. Es ist jedoch grundsätzlich empfehlenswert, sich, bevor man zum Beispiel einen Anwalt sucht, erst mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. Natürlich garantiert die Versicherung im Rechtsfall die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers in den Bereichen, die vorher vereinbart wurden. Doch die Versicherung darf auch beurteilen, wie die Erfolgsaussichten, zum Beispiel eines Rechtsstreits vor Gericht, sind. Darüber hinaus hat sie eventuell das Recht, dem Versicherungsnehmer einen Anwalt vorzuschreiben.
Bei einem Strafverfahren sofort die Versicherung kontaktieren
Der Versicherungsnehmer kann sich den Rechtsbeistand in diesem Fall nicht selber aussuchen. Bei einem Strafverfahren, insbesondere wenn der Versicherungsnehmer eine Anklageschrift erhalten hat, sollte er unverzüglich die Versicherung kontaktieren, denn dann ist direkt Handlungsbedarf geboten. Bei Schadenersatzfällen sollte man zunächst versuchen, sich mit dem Gegner außergerichtlich zu einigen, bevor man einen Anwalt zu Hilfe zieht. Auch bei einem Vertragsstreit lohnt es sich, sich darum zu bemühen, zu einer außergerichtlichen Einigung zu kommen. Auf jeden Fall kann es nie schaden, erst mit der Versicherung zu sprechen, bevor man weitere Schritte einleitet.