- Kann ich meinen Handyvertrag auch telefonisch kündigen?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich per Post erfolgen. - Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?
Nein. Vermeiden Sie aber die Formulierung „grundlose Kündigung“ im Schreiben. Letztendlich gibt es immer einen Grund. Er muss aber nicht genannt werden. - Ich nutze meinen Tarif nicht vollständig aus. Kann ich den Vertrag kündigen?
Nein. Sie können jedoch mit dem Mobilfunkanbieter über einen Tarifwechsel verhandeln. - Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Der späteste Zeitpunkt ist in der Regel vier Wochen vor Ablauf des Vertrages. - Ich habe erfolgreich gekündigt und bekomme noch immer Rechnungen.
Die Kündigung eines Handyvertrages erfolgt nicht mit sofortiger Wirkung. Sie tritt erst mit Ende der Vertragslaufzeit in Kraft. Sie verhindert, dass der Handyvertrag automatisch verlängert wird.
Im Gegensatz zu Kündigung eines Handyvertrags wird dieser sehr schnell geschlossen, weil man in der Regel die Dienstleistung des Mobilfunkanbieters braucht, um mobil telefonieren oder surfen zu können. Da ein Handyvertrag im Grunde genommen ein Vertrag wie jeder andere ist, kann er auch gekündigt werden.
Hier das Kündigungsschreiben zum Download
Handyvertrag kündigen – Schriftlich oder mündlich
Wer seinen Handyvertrag kündigen will, sollte dies unbedingt schriftlich tun. Schriftlich meint dabei nicht per Mail oder gar per SMS, sondern ganz klassisch in Briefform mit Unterschrift. Einen Grund für die Vertragsauflösung müssen Sie im sog. Kündigungsschreiben nicht angeben. Es reicht ein klassischer „Dreizeiler“, in dem Sie Ihre Kündigung äußern.
Bietet Ihr Mobilfunkanbieter eine mündliche Kündigung an, sollten Sie trotzdem eine schriftliche Kündigung an Ihren Anbieter schicken. Am besten kopieren Sie das Kündigungsschreiben oder machen ein Foto davon. Auf alle Fälle sollten Sie etwas Schriftliches in der Hand haben, falls es zu Problemen kommen sollte. Bei einer Kündigung im Shop, sollten Sie ebenfalls darauf achten, dass Sie ein Schriftstück ausgehändigt bekommen. Bei den meisten Mobilfunkbetreibern setzen die Mitarbeiter im Shop das Schreiben auf und drucken es zweifach aus.
Warum unterschreiben?
Eine Unterschrift ist notwendig, da Sie für Ihre Willensbekundung steht. Wird beispielsweise per Mail gekündigt, kann unter Umständen behauptet, werden, dass nicht Sie, sondern irgendjemand die Mail verfasst hat. Umgekehrt können auch Sie behaupten, die Kündigungsmail niemals verfasst zu haben.
Mit der Post verschicken
Für die Zustellung des Kündigungsschreibens gilt immer noch die Briefpost als sicherster Weg. Dabei ist ein Einschreiben nicht zwingend notwendig. Allerdings gibt es Ihnen eine zusätzliche Sicherheit, da Sie einen weiteren Beweis in Händen halten, dass Sie das Kündigungsschreiben auch tatsächlich bei der Post aufgegeben haben. Auch kann nachvollzogen, ob der Brief zugestellt worden ist.
Einschreiben mit Rückschein
Das sog. Einschreiben mit oder per Rückschein ist eine deutsche Formulierung. Bei der österreichischen Post wird diese Form der Zustellung als „Einschreiben mit Übernahmeschein“ bezeichnet. Der Übernahmeschein ist in Österreich also nur in Verbindung mit einem Einschreiben möglich. Wird diese Zusatzleistungen gewählt, muss der Empfänger die Zustellung des Einschreibens mit seiner Unterschrift bestätigen. Es handelt sich dabei also um eine personenidentes Zustellung. Der Übernahmeschein wird danach an den Absender übermittelt. So wissen Sie genau, wer den Brief angenommen hat.
Zeitpunkt der Kündigung
Haben Sie sich entschlossen, Ihren Handyvertrag zu kündigen, dann muss die Kündigung zum richtigen Zeitpunkt ausgesprochen werden. Da sich Handyverträge in der Regel automatisch verlängern, müssen Sie innerhalb der sog. Kündigungsfrist gekündigt werden.
In Österreich beträgt die vorgeschriebene Kündigungsfrist bei Mobilfunkverträgen vier Wochen vor dem Ablauf des Handyvertrages. Wurde also der Handyvertrag beispielsweise mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren abgeschlossen, muss er spätestens vier Wochen vor Ablauf der 24 Monate gekündigt werden, also im 23. Monat. Natürlich kann der Vertrag auch schon vorher gekündigt werden. Dies empfiehlt sich, da eventuell auftretenden Probleme, noch korrigiert werden können.
Auch wenn Sie nicht vorhaben, Ihren Handyvertrag zu kündigen, lassen Sie sich rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese erinnern, etwa mit der Erinnerungfunktion im Kalender. Denn Kündigungsfristen werden schnell übersehen.
Für eine „frühe“ Kündigung spricht auch, dass in der Regel nicht das Datum auf dem Kündigungsschreiben, sondern der Poststempel oder der Eingangsstempel beim Mobilfunkbetreiber als Kündigungsdatum gilt.
Formulierung des Kündigungsschreibens
„Amtliche“ Briefe zu verfassen, ist nicht jedermanns Sache. Allzu oft scheitert eine Kündigung, weil man sich vor der Formulierung scheut, oder meint, einen passenden Grund finden zu müssen. Bei Handyverträgen bieten verschiedene, auch unabhängige Einrichtungen, wie zum Beispiel die Arbeiterkammer, eine Online-Hilfe an. So kann mit wenigen Klicks an Kündigungsformular ausgefüllt werden, dass dann unterschrieben mit der Post versendet werden kann.
Inhalte des Schreibens
Damit das Kündigungsschreiben auch vom Mobilfunkbetreiber akzeptiert wird, muss es neben der Unterschrift auch verschieden Anforderungen erfüllen:
- Anschrift des Mobilfunkbetreibers
- Adresse des Verfassers
- Datum des Schreibens
- Mobilfunknummer
- Kundennummer
- Vertragsinhaber
- Datum der Kündigung
- Kündigungsbestätigung verlangen
Verfassen Sie den Text des Schreibens höflich, aber bestimmt. Der sog. „österreichische Konjunktiv“ ist nicht empfehlenswert. Statt „Ich würde gerne meinen Handyvertrag kündigen.“, schreiben Sie „Hiermit (oder ‚mit diesem Schreiben‘) kündige ich meinen Handyvertrag.“. Denn das in der österreichischen Umgangssprache sehr beliebte „würde“ ist kein Ausdruck einer Willensbekundung.
Anrede
Da Sie den Leser bzw. die Leserin Ihres Kündigungsschreibens nicht kennen, muss die Anrede allgemein formuliert sein. Ein einfaches „Hallo!“ gilt nicht als besonders höflich. Schreiben Sie besser „Sehr geehrte Damen und Herren!“
Datum der Kündigung
„Datum der Kündigung“ meint „eine Kündigung zum…“. Im Gegensatz zur Arbeitswelt muss in diesem Fall kein konkretes Datum angegeben werden. Dies erspart, die oft mühsame Suche nach dem korrekten Datum. Am besten formulieren Sie: „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“.
Bestätigung der Kündigung verlangen
Damit Sie auch sicher sein können, dass Ihre Kündigung beim Mobilfunkbetreiber eingegangen ist bzw. akzeptiert worden ist, verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Eine korrekte und höfliche Formulierung dazu lautet zum Beispiel: „Ich bitte Sie um…“. Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderung klar, aber höflich ausdrücken.
Abschluss des Schreibens
Bleiben Sie auch am Ende des Schreibens bei einer höflichen Formulierung. Floskeln wie „liebe“ oder „herzliche“ Grüße sind nicht passend. Stattdessen schreiben Sie „mit freundlichen“ oder „beste“ Grüße(n).
Was passiert nach der Kündigung des Handyvertrags?
Handyverträge müssen vor Ablauf der Kündigungsfrist gekündigt werden. Wurde die Kündigung akzeptiert, heißt dies aber nicht, dass Sie nichts mehr bezahlen müssen. Denn genau genommen, bedeutet eine Kündigung nur, dass der Handyvertrag nicht automatisch verlängert wird. Er behält also seine Gültigkeit bis zum Vertragsende. Wurde beispielsweise ein Handyvertrag über zwei Jahre abgeschlossen, ist auch das Vertragsende nach zwei Jahren, selbst wenn Sie nach 20 Monaten gekündigt haben. Dafür können Sie Ihr Handy auch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages wie gewohnt nutzen. Das Handy wird also nicht sofort gesperrt.
Ausnahmen
Wie in vielen anderen Fällen gilt auch bei der Kündigung des Handyvertrages: keine Regelung ohne Ausnahme. Unter Ausnahmen fallen:
- Kündigung im Sterbefall
- Umzug ins Ausland
Beide Ausnahmefälle stellen keine gesetzliche Verpflichtung dar, eine Kündigung wird jedoch in der Regel vom Mobilfunkbetreiber aus Kulanzgründen akzeptiert.
Kündigung im Sterbefall
Ist ein naher Angehöriger verstorben, denkt man nicht sofort an seinen Handyvertrag. Damit keine weiteren Kosten entstehen, sollte dieser jedoch auch bald gekündigt werden. Die Mobilfunkbetreiber haben in der Regel dafür spezielle Modalitäten vorgesehen, die die Kündigung vereinfachen. Gehen Sie wie folgt vor:
- Kündigungsschreiben verfassen
- Sterbefall als Grund angeben
- Rufnummer und Kundennummer angeben
- WICHTIG: eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen
Die Kündigung erfolgt in diesem Falle aus Kulanz. Als Kündigungsdatum gilt in der Regel der Eingangsstempel beim Mobilfunkbetreiber, unabhängig vom Ende der Vertragslaufzeit.
Umzug ins Ausland
Bei einem Umzug ins Ausland muss ein dauerhafter Aufenthalt mit einer Meldebescheinigung nachgewiesen werden. So kann ein Sonderkündigungsrecht erwirkt werden. Letztendlich hängt der Erfolg der Kündigung aber von der Kulanz des Mobilfunkbetreibers ab.
Standhaft bleiben
Mobilfunkbetreiber verlieren ungern Kunden. Deshalb wird versucht, den Kunden zum Bleiben zu überzeugen. Dies artet oft in einem Bombardement mit Telefonanrufen, Briefen oder Emails aus. Zudem wird oft auch emotional argumentiert, wie zum Beispiel: „Es tut uns sehr leid, dass wir Sie als Kunden verlieren. Bitte teilen Sie uns den Grund für Ihre Kündigung mit. Wir werden versuchen, eine Lösung zu finden.“
Haben Sie sich gegen den Mobilfunkanbieter entschieden, gibt es nur eine Empfehlung: standhaft bleiben. Auch wenn die Ansprache sehr persönlich ist, denken Sie daran, dass Sie nicht der einzige Kunde sind, um den gekämpft wird.