Mit einem Ministerratsbeschluss wurde am 10. Jänner 2018 unter der türkis-blauen Bundesregierung der „Familienbonus Plus“ beschlossen, der Familien finanziell entlasten soll. Dafür werden 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Steuerbonus erntete nicht nur Lob. Kritisiert wird vor allem, dass die Entlastung nicht bei denjenigen ankommen würde, die sie am Notwendigsten hätten. Den Bonus können nämlich lediglich Eltern geltend machen, die Lohn- und Einkommenssteuer bezahlen würden.
Bei den ärmeren Familien, beispielsweise bei denjenigen, welche unter der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, kommt die Entlastung nicht an. Ebenso stößt vielen die Voraussetzung sauer auf, dass der Bonus nur Familien zustehen würde, deren Kinder in Österreich leben. Dabei ist das letzte Wort noch lange nicht gesprochen. Es wird voraussichtlich noch in einigen Belangen nachgebessert werden müssen. Worauf sich die Regierung bisher geeinigt hat, lesen Sie hier.
Der Familienbonus Plus 2019 im Detail
Es handelt sich um ein einen Absetzbetrag, der mit 1.500 Euro einmal jährlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann. Er entfaltet seine Wirksamkeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Um den Betrag auch tatsächlich in der Geldbörse zu spüren, besteht die Möglichkeit, ihn im Rahmen der Lohnverrechnung monatlich abzusetzen. Davon betroffen sind jedoch lediglich Arbeitnehmer, die über ein Monatseinkommen von 1.250 Euro verfügen und dessen Kinder in Österreich leben. Wessen Einkommen darunter liegt, soll von einer geplanten Verbesserung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages profitieren. Die Verbesserung dieser Absetzbeträge ist derzeit jedoch nur ein Versprechen. Ob, und vor allem wie es umgesetzt wird, lässt die Bundesregierung derzeit noch völlig offen. Der Familienbonus Plus (2) soll mit 1.1.2019 in Kraft treten. Das heißt, die erste Arbeitnehmerveranlagung, die den Betrag berücksichtigt, wird im Jahr 2020 fällig. Familien können in diesem Fall erstmals im ersten Quartal 2020 mit einer spürbaren Steuererleichterung rechnen. Diejenigen, die sich entschließen, den Bonus monatlich im Rahmen der Lohnverrechnung berücksichtigen zu lassen, haben bereits ab Jänner 2019 mehr in der Geldbörse.
Familienbonus Plus für Familien mit volljährigen Kindern
Wird für Kinder über 18 Familienbeihilfe bezogen, besteht Anspruch auf eine jährliche steuerliche Entlastung von 500 Euro.
Familienbonus für Familien mit behinderten Kindern
Die Befürchtung des Behindertenrates, Familien mit behinderten Kindern würden durch die neue Art der Steuerentlastung schlechtergestellt werden, wurde von vom Finanz- und Familienministerium entkräftet (3). Sie erklären, dass der Bonus an die Familienbeihilfe gekoppelt sei. Beziehen Eltern für ein volljähriges Kind Familienbeihilfe, sollen sie zukünftig auch den Familienbonus geltend machen können. Auch die erhöhte Familienbeihilfe würde nicht angetastet, versichert das Finanzministerium weiter.
Steuerentlastung kann unter den Eltern aufgeteilt werden
Der Familienbonus kann sowohl von einem Elternteil bezogen, oder auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Im Falle von getrenntlebenden Elternpaaren ist ebenfalls eine Teilung vorgesehen. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Unterhalt regelmäßig und in vollem Umfang geleistet wird.
Entfall des Kinderfreibetrags und der Kinderbetreuungskosten
Der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind oder 600 Euro, wenn sich die Eltern den Freibetrag teilen) sowie die Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro jährlich für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr) entfallen dafür im Gegenzug ab 1.1.2019.
Wie wird sich der Familienbonus im Haushaltsbudget auswirken?
Wie Finanzminister Hartwig Löger betont , wirke der Familienbonus fünfmal so stark wie der Kinderfreibetrag und die Kinderbetreuungskosten. Durch die direkte Verminderung der Steuerlast sollen 1.500 Euro mehr in der Geldbörse bleiben. Beim Kinderfreibetrag und den Kinderbetreuungskosten verringerte sich bisher lediglich die Bemessungsgrundlage, welche zur Berechnung der Lohn- und Einkommenssteuer herangezogen wird. Sprich: In der Haushaltskasse blieben lediglich rund 200 bis 300 Euro oder 1150 Euro im Jahr. Für den Familienbonus Plus gibt es keine Deckelung.
Wie profitieren Alleinverdiener und Alleinerzieher vom neuen Modell?
Derzeit profitiert eine Alleinverdienerin oder ein Alleinerzieher mit zwei Kindern erst dann vom der neuen Steuerentlastung, wenn das Haushaltseinkommen 2.300 Euro brutto beträgt. Dieses Einkommen erzielt in Österreich nur ein Bruchteil aller Alleinverdiener.
Familienbonus für alleinerziehende Frauen
Zwischenzeitlich meldete sich auch der feministische Frauenring zu Wort, und erklärte, dass der Familienbonus wieder einmal auf den Rücken der Frauen ausgetragen werden würde. Eine Niedrigverdienerin geht nämlich weiterhin leer aus. Sozialkürzungen, so der feministische Frauenring weiter, „verschärfe die Armut, von der Frauen immer stärker betroffen sind, als Männer“. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung die Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbeträge reformiert.
Kinder von Geringverdienern
Für Kinder, die in Armut aufwachsen, wird sich auch mit dem Familienbonus Plus nichts verändern. Sie werden im neuen Regierungsprogramm nicht berücksichtigt. Und das, obwohl es kein Geheimnis ist, dass Kinder dieser sozialen Schicht schlechtere Bildungschancen, mehr gesundheitliche Probleme und eingeschränkte Mittel zu einer förderlichen Freizeitgestaltung haben.
Rechner & Konkrete Beispiele
- Eine Familie mit einem Haushaltseinkommen von 1.700 Euro brutto kann der Bonus voll ausschöpfen, und zahlt zukünftig keine Lohn- oder Einkommenssteuer mehr.
- Bezieht eine Familie mit zwei Kindern ein Einzeleinkommen von 2.300 Euro, sparen sie sich laut Rechner zukünftig 100 % der Steuerlast.
- Bei einem Einzeleinkommen von 2.500 Euro wird dieselbe Familie zu 80 % von der Steuerlast befreit.
- Sollte diese Familie über ein Einzeleinkommen von 3.000 Euro verfügen, wird laut Rechner die Steuerlast auf 55 % reduziert.
Weitere konkrete Rechenbeispiele finden Sie hier: https://diepresse.com/home/innenpolitik/5350059/Kinder_1500EuroBonus-wird-ausgeweitet
Familienbonus für Kinder im Ausland
Juristen sind sich uneinig darüber, ob die Regelung, die Familien mit Kindern im Ausland ausschließt, dem Europarecht standhält. Nach diesem Recht müssten alle Arbeitskräfte, die in Österreich arbeiten, im Steuerrecht gleichgestellt werden. In diesem Zusammenhang sprechen verschiedene Europarechtler von einem fehlenden Rechtfertigungsgrund. Die Regierung selbst sieht das wiederum anders. Ihren Ausführungen zufolge ist die Zulässigkeit gegeben. Wie dieses Problem gelöst werden wird, bleibt abzuwarten.
Quellen:
https://kurier.at/politik/inland/familienbonus-kommt-kosten-von-1-5-milliarden-euro/305.526.868