Ein Urlaub beziehungsweise eine Reise ist für viele Personen ein Jahreshighlight. Die Reise wird lange geplant, entsprechende Reiseziele und Angebote werden gesucht, geprüft und verglichen, um Überraschungen und Unannehmlichkeiten auszuschließen.
Erst einmal unterwegs, möchten Sie diese Tage und Wochen schlichtweg genießen. Damit Ihnen auch bei Unfällen auf Reisen kein böses Erwachen droht, bietet sich eine Reiseunfallversicherung im Zuge der klassischen Reiseversicherung an.
Ein wichtiger Baustein der Reiseversicherung
Sollten Sie mit einer Reiseversicherung planen, denken Sie dabei auch an eine Reiseunfallversicherung. Die klassische Reiseversicherung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die natürlich auch Einfluss auf den Preis haben:
- Reisestornoversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reisekrankenversicherung
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reisegepäckversicherung
Häufig wird nur die Reisestornoversicherung ausgewählt, da Sie sich gegen unerwartete Ereignisse, die den Reiseantritt verhindern könnten, absichern möchten. Somit würden Sie, entsprechend der vereinbarten Stornoquote, einen Großteil der bereits im Vorfeld bezahlten Reisekosten zurück erstattet bekommen. Nicht überraschend ist daher der Umstand, dass die Reisestornoversicherung den Löwenanteil der tatsächlichen Kosten für eine Reiseversicherung ausmacht.
Die Reiseunfallversicherung wird hingegen wesentlich seltener als Versicherungsoption wahrgenommen, allerdings ist diese auch in vielen Fällen automatisch inkludiert. Dennoch sollten Sie auf diesen Versicherungsbaustein Wert legen, da die daraus resultierenden Zusatzkosten sehr gering sind – Sie stehen in keinerlei Relation zu den Kosten, die Ihnen im Falle eines Unfalles im Ausland entstehen können.
Was deckt die Reiseunfallversicherung ab?
Entscheiden Sie sich für eine Reiseunfallversicherung, sind Sie gegen folgende Punkte abgesichert:
- Such- und Bergungskosten, auch in Berg- und Seenot
- Rückholkosten nach Unfall, Krankheitsfall oder bei Todesfall
- Entschädigungszahlungen im Falle einer dauerhaften Invalidität
- Leistungen an die Erben im Todesfall
Entscheidend sind hierbei für Sie die Deckungssummen. Diese sollten Sie nicht zu niedrig ansetzen, auch wenn dies die Prämie leicht verringert. Ebenfalls sollten Sie im Auge behalten, ob spezielle Extremsportarten (etwa Bergsteigen) vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Prüfen Sie auch, welcher Invaliditätsgrad (laut Gliedertaxe) vorgegeben wird.