Der in einer Wohnung oder einem Haus angesammelte Hausrat dient der Bewältigung des täglichen Lebens, liefert aber auch manche Annehmlichkeit darüber hinaus. Bei einem Brand kann dies alles verlorengehen, auch ein Wasserschaden besitzt im Ernstfall erhebliche Zerstörungskraft. Um sich gegen die Beschädigung oder den Verlust des Wohnungsinhaltes zu schützen, ist eine Haushaltsversicherung vonnöten.
Haushaltsversicherung auch bei wenig Besitz?
Menschen mit nur wenig Besitz und einem überschaubaren Wohnungsinhalt denken sich oft, dass sie sich die Haushaltsversicherung durchaus sparen können. Doch dabei ist zu überlegen, ob bei Verlust eine Wiederbeschaffung des gesamten Hausrats überhaupt aus eigenen Mitteln möglich wäre. Viele dieser Dinge sind für das tägliche Leben essentiell wichtig, wie zum Beispiel Bett, Kleidung und Geschirr, darum ist eine Absicherung in diesem Bereich sehr sinnvoll. Zudem sollten Sie bedenken, dass die Versicherungsprämie sich nach dem Wert des Wohnungsinhaltes richtet und deshalb bei wenig Besitz geringer ausfällt.
Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter
Die Haushaltsversicherung kann auch mit einer speziellen Haftpflichtversicherung gekoppelt werden, die dann greift, wenn Schadensersatzsprüche Dritter ins Haus stehen. Die Versicherung erstattet Ihnen alle Kosten rund um den entstandenen Schaden, auch im Falle eines Gerichtsprozesses. Zumeist sind durch kleine Haustiere verursachte Schäden mit enthalten, ein Hund oder Pferd muss allerdings bei Bedarf zusätzlich versichert werden.
Besonders häufig entstehen Haftpflichtschäden bei Glasbruch, sodass wir die Empfehlung geben, sich beim Versicherungsvergleich die Deckungssummen und Modalitäten in diesem Bereich genau anzusehen. Achten Sie auch darauf, inwieweit geliehene Gegenstände oder zusätzlich gemietete Räumlichkeiten im Versicherungsumfang enthalten sind. Auch die Schadenssummen bei Umweltverschmutzungen, zum Beispiel durch einen defekten Öltank, sind nicht zu vernachlässigen: Schauen Sie sich hier vor allem Selbstbehalt und Deckelung der auszuzahlenden Summe an, um die Leistungen verschiedener Versicherungen vergleichen zu können.
Haushaltsschutz unter Lupe: Was genau ist versichert?
Die Haushaltsversicherung bietet Ihnen in erster Linie einen umfassenden Haushaltsschutz, der Ihr Eigentum gegen Schäden und Verlust absichert, die außerhalb Ihres persönlichen Einflusses liegen. In einer entsprechenden Police sollten folgende Punkte enthalten oder optional buchbar sein:
Unwetterschäden
Ungewöhnliche Wetterlagen können auch den Wohnungsinhalt beschädigen, hierzu gehören zum Beispiel Schneedruck, Sturm und Hagel. Auch durch Unwetter ausgelöster Steinschlag gehört in diese Kategorie. Unwetterschäden sind in jeder Haushaltsversicherung abgesichert, für den Fall, dass die Außenhaut des Gebäudes durch die Naturgewalt überwunden wird und Ihr Hausrat zu Schaden kommt. Dach, Fenster, Wände und Türen sind jedoch nicht in der Haushaltsversicherung versichert, sondern in der Eigenheimversicherung enthalten. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob auch im Garten oder auf der Terrasse gelagerte Gegenstände abgedeckt sind, oder ob es in diesem Bereich noch Versicherungsbedarf gibt.
Schäden durch Naturkatastrophen
Naturkatastrophen sind die Steigerung von Unwettern, es handelt sich hier um Naturereignisse in außergewöhnlichem, nicht vorhersehbarem Ausmaß. Schäden aus Naturkatastrophen sind im Regelfall nicht automatisch durch die Haushaltsversicherung abgedeckt, sie müssen bei Bedarf als Extra-Paket gebucht werden.
Wenn Ihr Wohnungsinhalt durch Hochwasser, eine Lawine, einen Murgang oder ein Erdbeben beschädigt oder vernichtet wird, dann greift diese Absicherung. Erkundigen Sie sich bei den für Sie in Frage kommenden Versicherungen nach den anfallenden Prämien und Deckungssummen. Ach hier gilt wie immer: Je höher die Deckung, desto teurer fällt die Versicherung aus. Wägen Sie also sehr genau die Wahrscheinlichkeit ab, in Zukunft von einer Naturkatastrophe betroffen zu ein.
Schäden durch Leitungswasser
Ein Rohrbruch oder eine undichte Leitung kann einen hohen Schaden verursachen, wenn das Wasser sich ausbreitet und vielleicht sogar Schimmel nach sich zieht. Eine Absicherung gegen Leitungswasser und Frostschäden ist normalerweise in der Haushaltsversicherung enthalten, allerdings unterscheiden sich die Deckungssummen. Achten Sie darauf, was Ihr Versicherer Ihnen für die gezahlte Prämie bietet. Besitzen Sie ein Aquarium oder ein Wasserbett? Dann klären Sie zusätzlich ab, ob Wasseraustritt aus diesen Einrichtungen im Versicherungsschutz enthalten ist.
Schäden durch Feuer oder Explosion
Schäden durch Blitzschläge, Feuer und Explosionen sind im Rahmen einer Haushaltsversicherung abgedeckt. Überspannungsschäden aufgrund eines indirekten Blitzschlags sind normalerweise ebenfalls mit inbegriffen, doch ist es besser, Sie prüfen dies im konkreten Angebot noch einmal nach. Nicht immer in der Versicherung enthalten sind Verpuffungsschäden, die dann entstehen, wenn sich Dämpfe und Gase sehr plötzlich ausdehnen, zum Beispiel in einem Kachelofen oder Kamin.
Schäden durch Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus
Ein Diebstahl liegt dann vor, wenn aus einer Wohnung Gegenstände entwendet werden, ohne dass ein Einbruch vorliegt. Achten Sie hier auf die meist eingeschränkten Deckungsgrenzen. Einbruch und Raub sind versicherungstechnisch anders zu bewertet, hier handelt es sich um einen gewaltsamen Zugriff auf Ihre Wohnung oder Ihr Haus: Die Haushaltsversicherung ersetzt Ihnen in diesem Fall die gestohlenen Gegenstände. Vandalismus am Wohnungsinhalt ist zumeist mit einem Einbruch verknüpft und wird auch von der Haushaltsversicherung gedeckt. Informieren Sie sich, wie hoch die Deckungssummen für die einzelnen Positionen sind, und prüfen Sie auch, inwieweit Folgekosten wie Schlösseraustausch, Dokumentenbeschaffung und Schäden durch Internetmissbrauch beglichen werden.
Glasbruchschäden
Auch Glasbruch ist ein wichtiges Thema bei der Haushaltsversicherung. Sie können wählen, ob Sie eine Glasbruchversicherung im Rahmen Ihrer Haushaltsversicherung wünschen oder nicht: Ohne dieses Extra sinkt die Prämie. Die Absicherung greift auch, wenn Sie selbst versehentlich eine zum Haus gehörende Fensterscheibe zerstören oder ein Familienmitglied nicht richtig aufgepasst hat. Wenn allerdings ein Gast für den Glasbruch verantwortlich ist, springt dessen Haftpflichtversicherung ein.
Vorsätzliches Handeln ist natürlich, wie in allen anderen Versicherungsbereichen auch, nicht abgesichert. Die Glasbruchversicherung gilt nicht nur für Fensterscheiben, sondern auch für Möbelverglasungen aller Art, Bilderverglasungen, Ceranherde, Aquarien und gläserne Duschkabinen. Falls Sie ein Glasdach, eine Lichtkuppel oder Ähnliches besitzen, empfehlen wir, bei Ihrer Versicherung genau nachzuhaken, ob diese im Versicherungsumfang enthalten ist.
Gilt die Versicherung auch auf dem Grundstück und in Nebengebäuden?
Normalerweise sind auch die im Garten und auf der Terrasse befindlichen Gegenstände in der Haushaltversicherung abgesichert, insofern es sich dabei um üblicherweise dort zu lagernde Gegenstände handelt. Dasselbe gilt für Fernsehempfangsanlagen auf dem Dach oder an der Fassade, aber auch für aufgehängte Wäsche. Besitzen Sie einen Gartenzaun oder einen Außenpostkasten, ist es empfehlenswert, sich nach deren Absicherung zu erkundigen.
Ihr Eigentum in absperrbaren, zum Anwesen gehörenden Nebengebäuden ist ebenfalls versichert, auch, wenn es sich dabei um gelagerte Haushaltsgeräte handelt. Fahrräder und Autozubehör gehören ebenso zu den versicherten Utensilien wie Brennstoffe für die Heizung, allerdings sollten Sie keine Wertgegenstände oder bares Geld in Nebengebäuden lagern, denn in diesem Fall greift die Versicherung nicht.
An diesen weiteren Orten kann die Haushaltsversicherung voll oder eingeschränkt gültig sein:
abschließbare Garderoben in öffentlichen Gebäuden (z.B. Schwimmbad)
- im eigenen, abgeschlossenen Auto
- in der Wohnung eines studierenden eigenen Kindes
- während des Umzugs im Transportwagen
- in kurzzeitig gemieteten Räumen (z.B. Ferienwohnung)
Im Einzelfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach dem jeweiligen Leistungsumfang. Wichtig ist wie immer, dass Sie genau den Versicherungsumfang wählen, der zu Ihnen passt, um einen größtmöglichen Kosten-Nutzen-Effekt zu erwirken.