Die österreichische Arbeiterkammer fordert es schon lange. Die EU hat es nun in einer Richtlinie (2014/92/EU) zur Pflicht gemacht, die in Österreich ab September 2016 umgesetzt wird. Mit dem Basiskonto soll es jeder Person möglich sein ein Konto für den Zahlungsverkehr zu bekommen. Damit soll vor allem der finanzielle und soziale Abstieg von Obdachlosen, Asylwerber, Schuldnern und Beziehern von Mindestsicherung oder Mindestpension aufgehalten werden. Kein Konto zu besitzen wird nämlich schnell doppelt teuer.
Warum ist ein Konto so wichtig?
Die wichtigste Grund sind die höheren Kosten bei diversen Bareinzahlungen bei der Bank. Miete oder Betriebskosten lassen sich aber meist nicht direkt mit Bargeld bei den Stadtwerken oder dem Vermieter bezahlen. Der Weg zu einem Finanzinstitut ist unvermeidlich und die Arbeiterkammer geht von durchschnittlichen Gebühren von 3 Euro pro Überweisung aus. Die Verbraucherschützer gehen zudem von mindestens 72 solcher Zahlungen aus. Dadurch ergeben sich jährliche Kosten von 216 Euro. Im Vergleich dazu zahlt ein bescheidener Nutzer eines Kontos nur grob 60 bis 70 Euro pro Jahr. Das Fehlen eines Kontos führt also schnell dazu, dass arme Menschen schnell noch ärmer werden und rapide Geld verlieren.
Außerdem ist es ohne ein Konto extrem schwer alle sozialen Hilfen in Österreich zu nutzen. Der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt wird zusätzlich erschwert, wenn alle Banken den Antrag auf ein Konto ablehnen. Leider fehlten trotzdem 150.000 Menschen in der modernen Alpenrepublik ein entsprechendes Girokonto. Ab September sind Banken jedoch dazu verpflichtet ein Basiskonto anzubieten.
Was bietet das Basiskonto ganz genau?
Das Basiskonto ermöglicht grundsätzlich alle Funktionen eines normalen Girokontos mit einer wichtigen Ausnahme. Das Basiskonto erlaubt keinen Überziehungsrahmen. Es handelt sich also um ein Konto auf Guthabenbasis – auch Habenkonto genannt. Die Banken können nämlich nicht dazu gezwungen werden zu einem unfreiwilligen Kreditgeber zu werden. Von dieser Ausnahme abgesehen, räumt das Basiskonto aber die Rechte auf folgende Leistungen ein:
- Empfang von Zahlungen des Arbeitgebers oder der öffentlichen Hand
- Überweisen von Miete, Stromkosten, Internetkosten etc.
- Bankomatkarte
Wer bietet Basiskonten an?
Da das Inkrafttreten des Gesetzes alle Banken dazu verpflichtet ein entsprechendes Basiskonto in ihr Portfolio aufzunehmen, erübrigt sich diese Frage eigentlich. Doch mehrere Banken haben schon jetzt vorgesorgt und kommen schon vor der Änderung ihrer zukünftigen Pflicht nach. Aus diesem Grund können wir schon im August 2016 eine kleine Liste von Basiskonten bereit stellen:
- Die BAWAG P.S.K. bietet das „Neue Chance Konto“
- Die Bank Austria bietet das „Erfolgskonto light“
- Die Zweite Sparkasse bietet das „Basiskonto“ 404
- Eine Übersicht auf basiskonten.at
Wie viel kostet das Basiskonto?
In der EU Richtlinie ist auch verankert, dass die Gebühren für ein Basiskonto nicht unverhältnismäßig höher sein dürfen. Trotzdem ist auch das Basiskonto keinesfalls kostenlos. Die maximalen Kosten sind in Österreich mit 80 Euro pro Jahr deckelt. Mehr dürfen die Banken für ihre Dienste also nicht verlangen, um beispielsweise die negative Bonität nicht zu sehr auszunutzen. Darunter existiert aber noch viel Spielraum und ein Vergleich der Banken lohnt sich. Das zukünftige Recht sollte nämlich möglichst sparsam genutzt werden.