Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung für jeden Autobesitzer in Österreich, Deutschland und der Schweiz ist, trifft dies auf die Kaskoversicherung nicht zu. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Versicherten gegen Schäden an Fremdgütern absichert, betrifft die Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug und Diebstahl oder Zerstörung des eigenen Autos. Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man die kostengünstigere Teilkasko- und die teurere Kaskoversicherung.
Dabei ist die Vollkasko als eine Erweiterung der Haftpflicht zu verstehen. Neben der Wahl einer Teil- oder Vollkasko hat auch die Höhe des Selbstbehalts Einfluss auf die Versicherungsprämie. Dies bedeutet, je höher der Selbstbehalt einer Versicherung ist, umso niedriger fällt die Versicherungsprämie aus.
Daneben gibt es ebenso wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt, der von der Versicherungsprämie abgezogen wird. Für jedes Jahr, in dem ein Fahrzeughalter unfallfrei fährt, bekommt er einen Bonus angerechnet, wodurch die Versicherungsprämie um mehrere Prozent sinkt.
Diesen Schadenfreiheitsrabatt gibt es jedoch nur bei der Vollkasko nicht aber bei der Teilkasko. Wenn der Versicherte die Kaskoversicherung in Anspruch nehmen muss, bestimmt unter anderem der Zeitwert des Fahrzeugs, wie viel der Versicherte von der Versicherung erstattet bekommt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Kaskoversicherung bei Neuwagen oder besonders teuren KFZ abgeschlossen werden sollte. Bei Gebrauchtwagen ist eher eine Teilkasko empfehlenswert.
Die Teilkasko KFZ Versicherung
Die Teilkaskoversicherung kommt zum Tragen, wenn Schäden am eigenen Fahrzeug entstanden sind, die der Fahrzeughalter nicht selbst verursacht hat. Dies können zum Beispiel Naturgewalten sein wie Hagel, ein Blitzschlag oder Sturmschäden. Auch bei einem nicht selbst verursachtem Brand oder einer Explosion zahlt die Teilkasko. Schäden an Kabeln oder Schläuchen durch Marder werden ebenfalls von der Teilkaskoversicherung vergütet. Auch beim Zusammenstoß mit einem wilden Tier kann man diese in Anspruch nehmen. Allerdings sind nicht immer alle frei lebenden Tiere in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen. Schließlich kann man auf die Teilkaskoversicherung zurückgreifen, wenn das Fahrzeug gestohlen wurde. Glasbruch und in manchen Fällen Vandalismus ist ebenfalls von der Teilkaskoabgedeckt.
Die Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug
Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, für die auch die Teilkaskoversicherung in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus kommt sie bei Schäden zum Tragen, die der Versicherte seinem Fahrzeug selbst zugefügt hat. So kann man diese Versicherung in Anspruch nehmen, wenn in das Fahrzeug eingebrochen wurde, das KFZ mutwillig beschädigt wurde, oder es zu einem Totalverlust des Fahrzeugs kommt. Auch bei Parkschäden, Unfall mit Fahrerflucht und bei selbstverschuldeten Unfällen zahlt die Vollkasko sowie bei Beschädigungen Dritter, die zahlungsunfähig sind. Gehen KFZ-Papiere, Kennzeichentafel oder Autoschlüssel verloren, erstattet die Kaskoversicherung die entstandenen Kosten.
Die Kaskoversicherung ist nicht bei allen Versicherungen gleich. Versicherungsprämien und Leistungen können sehr unterschiedlich ausfallen. Daher ist zu empfehlen, verschiedene Angebote der Versicherungsunternehmen miteinander zu vergleichen, bevor man sich für ein Produkt entscheidet.